AGB

Die vorliegenden AGB gelten für die Vertragsbeziehung zwischen der Hundeschule Fokus Hund  (im Folgenden: Hundeschule) und Verbraucher*innen, die bei der Hundeschule Unterricht wahrnehmen (im Folgenden: Teilnehmer*innen)

1. Vertragsinhalt

Bei dem zwischen der Hundeschule und den Teilnehmer*innen geschlossenen Vertrag handelt es sich um einen Dienstleistungsvertrag mit dem Ziel, den Teilnehmer*innen bestimmte Inhalte zu vermitteln. Die Teilnehmer*innen erhalten von der Hundeschule lediglich Handlungsvorschläge. Die Hundeschule schuldet keinen Erfolg oder das Erreichen bestimmter Ziele.

2. Anmeldung

2.1 Einzelstunden

In den Einzelstunden bietet die Hundeschule den Teilnehmer*innen zu einem vereinbarten Termin Einzelunterricht an. Die verbindliche Anmeldung erfolgt durch Terminvereinbarung zwischen der Hundeschule und den Teilnehmer*innen.

2.2 Kurse

Die Hundeschule bietet auch Kurse an. An diesen können die Teilnehmer*innen nach Zustimmung der Hundeschule nach Anmeldung für den jeweiligen Kurs  teilnehmen.

3. Preise und Zahlungsmodalitäten

Aktuelle Preise  werden auf Anfrage telefonisch/per E-Mail bekannt gegeben oder sind der jeweiligen Bewerbung des Kurses auf Instagram oder Facebook zu entnehmen. Die Vergütung der Einzelstunden ist am Ende der Stunde zu entrichten. Die Vergütung von Kursen ist vor Beginn oder am Ende der ersten Stunde zu entrichten. Die Kurse „Let´s Do basic Things“, „Listen & Follow I“, „Listen & Follow II“ und „Let´s Start“ bestehen aus jeweils 6 fest gebuchten Einheiten zu einem Festpreis. Sollte zu Beginn bereits bekannt sein, dass ein Termin nicht wahrgenommen werden kann, können Terminverschiebungen innerhalb der Gruppe besprochen und bei Zustimmung aller ermöglicht werden. Sollte nach Beginn des Kurses ein Termin nicht wahrgenommen werden können, werden die Kosten nicht erstattet.

Für die Rechnungsstellung nach nicht fristgerechten Zahlungen behält sich die Hundeschule vor, eine Bearbeitungsgebühr zu erheben.

4. Änderungsvorbehalt – Unpünktlichkeit oder Absage durch die Teilnehmer*innen

Sagt die Teilnehmer*in Einzeltrainingstermine (2 Abs. 2.1) nicht mindestens 24 Stunden vor Trainingstermin ab, ist die Einzeltrainingsstunde durch die Teilnehmer*in zu zahlen. Im Übrigen ist die Absage kostenfrei. Krankheitsbedingte Absage im Einzelfall ist hiervon ausgenommen. Die Absage bei den festgelegten Kursterminen ist spätestens 24 Stunden vorher anzuzeigen. Im Falle von einer Unpünktlichkeit der Teilnehmer*in behält sich die Hundeschule vor, die Wartezeit von der Trainingszeit abzuziehen. Die Vergütung des Trainings ist regulär zu entrichten.

5. Änderungsvorbehalt – Unpünktlichkeit oder Absage durch die Hundeschule

Die Hundeschule behält sich vor, Termine abzusagen. Die Hundeschule wird sich stets darum bemühen, anstatt einer Absage einen Ersatztermin anzubieten. Die Hundeschule teilt den Teilnehmer*innen eine Terminabsage/-umlegung unverzüglich, spätestens aber 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin mit. Im Falle einer Absage der Hundeschule schuldet die Teilnehmer*in der Hundeschule keine Vergütung. Im Falle einer Unpünktlichkeit der Hundeschule wird der Teilnehmer*in seine volle Trainingszeit zugestanden. Sollten dadurch andere terminliche Konflikte entstehen, sorgt die Hundeschule für einen Ersatz in Form von einer längeren Trainingseinheit beim nächsten Termin oder einer Vergütungsminderung.

6. Haftung

Die Teilnahme am Training erfolgt auf eigene Gefahr. Eine private Unfallversicherung wird empfohlen. Die Teilnahme an den Übungen während der Kurse und Einzelstunden, die spätere Durchführung der Handlungsvorschläge sowie die Entscheidung, ob die Teilnehmer*in ihren Hund Übungen unangeleint durchführen lässt, liegen im Ermessen des Teilnehmer*in und erfolgen auf eigenes Risiko. Die Hundeschule haftet bei eigenem Handeln nicht für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten oder Garantien betreffen oder zu Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Menschen geführt haben oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz zugrunde liegen. Sofern die Hundeschule auch für leichte Fahrlässigkeit haftet, ist die Haftung der Höhe nach auf vertragstypische vorhersehbare Schäden begrenzt. Soweit die Haftung der Hundeschule ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt das auch für die Haftung von gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen der Hundeschule.

Der Kunde haftet uneingeschränkt für jegliche Schäden, die sein Hund verursacht, nach Maßgabe der gesetzlichen Haftungsregelungen. Er bleibt während des Unterrichts verantwortlicher Tierhalter und Tieraufseher im Sinne der §§ 833,834 BGB. Der Unterzeichner verpflichtet sich, die Haftung im Schadensfall persönlich zu übernehmen, wenn ein Dritter für ihn an den Kursen teilnimmt. Kindern unter 16 Jahren ist die Teilnahme an Veranstaltungen nur in Begleitung und unter Aufsicht mindestens eines Elternteils gestattet und erfolgt auf eigenes Risiko der Eltern.

7. Sonstige Pflichten der Teilnehmer*in

Die Teilnehmer*in ist verpflichtet, der Hundeschule ansteckende Krankheiten oder eine Läufigkeit des Hundes, sowie eine übersteigerte Aggressivität oder sonstige Verhaltensauffälligkeit des Hundes, die zur Störung des Kurses führen kann, unverzüglich bei Kenntnis anzuzeigen. Es dürfen nur Hunde am Unterricht teilnehmen, für die eine Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme besteht. Ebenso ist vom Besitzer ein gültiger Impfpass mitzubringen und auf Verlangen vorzulegen. Impfschutz gegen die folgenden Krankheiten: Tollwut, Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose sollte bestehen. Liegen Umstände gemäß Absatz 1 vor oder sind die Voraussetzungen gemäß Absatz 2 nicht gegeben, ist die Hundeschule berechtigt, den Hund vom Kurs auszuschließen. Der Kunde kann mit einem anderen Hund teilnehmen oder an einem Ersatztermin, soweit möglich und wenn zu diesem Zeitpunkt die Voraussetzungen für eine Teilnahme geschaffen sind. Verstößt die Teilnehmer*in gegen ihre Pflichten gemäß Absatz 1 und 2 oder verhält sich die Teilnehmer*in selbst in einer Art und Weise, die den Unterricht und/oder das Training der anderen Teilnehmer stört, oder wirkt er in einer Art und Weise auf seinen Hund ein, die den Grundsätzen der Hundeschule für den Umgang mit Hunden widerspricht, ist die Hundeschule berechtigt, sie/ihn dauerhaft vom Unterricht auszuschließen. Bereits verbindlich gebuchte Stunden hat die Teilnehmer*in zu zahlen.

8. Datenschutz

Die für das Training erforderlichen Daten werden für interne Zwecke gespeichert. Alle personenbezogenen Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Die Kursinhalte inklusive der ausgegebenen Unterlagen unterliegen dem Copyright und dürfen nicht ohne ausdrückliche Genehmigung der Hundeschule vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden.

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